Alles zu den neuen Vorschriften für ein digitales Lichtbild bei Behörden ab dem 01.05.2025

Alles zu den neuen Vorschriften für ein digitales Lichtbild bei Behörden ab dem 01.05.2025

Häufige Fragen

Was ändert sich ab dem 01.05.2025 bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses?

Ab diesem Datum dürfen keine gedruckten Passfotos mehr eingereicht werden. Stattdessen müssen biometrische Lichtbilder digital vorliegen – entweder direkt in der Behörde erstellt oder von einem zertifizierten Fotografen digital übermittelt.

Warum wird diese Änderung eingeführt?

Die Digitalisierung soll Manipulationen wie „Morphing“ verhindern und die Sicherheit von Ausweisdokumenten erhöhen. Gedruckte Fotos bieten mehr Angriffspunkte für Fälschungen.

Wie kann ich ein digitales Passfoto einreichen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Vor Ort: In vielen Behörden (z. B. Meldeämtern, Botschaften) wird das Foto mit speziellen Kamerasystemen direkt erstellt.
  • Durch Fotografen: Ein zertifizierter Fotograf macht das Bild und übermittelt es digital über eine sichere Verbindung an die Behörde.

Was passiert, wenn ich ein gedrucktes Foto mitbringe?

Ab dem 01.05.2025 werden gedruckte Fotos nicht mehr akzeptiert. Sie müssen entweder vor Ort ein neues digitales Foto machen lassen oder ein digitales Bild nachreichen.

Gilt die Regelung auch bei deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland?

Ja, die Digitalpflicht gilt auch für Auslandsvertretungen. Größere Botschaften werden voraussichtlich Fotoautomaten haben; alternativ können zertifizierte Fotografen im Ausland genutzt werden.

Muss ich als im Ausland lebender Deutscher etwas Besonderes beachten?

Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Botschaft oder Ihrem Konsulat, ob ein Foto vor Ort möglich ist oder ob Sie einen Fotografen beauftragen müssen.

Was kostet die Erstellung eines digitalen Passfotos?

Die Kosten variieren. In Behörden ist die Fotoerstellung gesetzlich auf 6 € festgeschrieben, bei Fotografen hängen die Preise vom Anbieter ab (üblich: ab 20 € aufwärts).

Was passiert, wenn mein digitales Foto nicht den Anforderungen entspricht?

Die Behörde kann ein neues Bild unter Aufsicht erstellen lassen, ohne dass ein zusätzlicher Termin nötig ist.

Kann ich mein digitales Passfoto selbst hochladen?

Nein, der Upload erfolgt nur durch die Behörde oder einen zertifizierten Fotografen über eine gesicherte Verbindung, um Sicherheitsstandards einzuhalten.

Was mache ich, wenn meine Behörde keine Fotoausrüstung hat?

In solchen Fällen müssen Sie einen zertifizierten Fotografen nutzen, der das Bild digital an die Behörde übermittelt. Dies sollte jedoch die Ausnahme sein, da Behörden bis Mai 2025 ausgestattet werden sollen. Es kann aber gerade in der Übergangszeit noch zu LIeferengpässen kommen, so dass wenige Behörden nicht zum Stichtag ausgerüstet sind.

Gilt die Regelung auch für Kinder oder andere Ausweise?

Ja, die Digitalpflicht gilt für alle Personalausweise und Reisepässe, unabhängig vom Alter. Und für den elektronischen Aufenthaltstitel.
Für andere Dokumente (z. B. Führerscheine) gibt es bisher keine vergleichbare Regelung, es ist aber über kurz oder lang eine ähnliche Regelung beim Führerschein zu erwarten.

Kann ich mein digitales Passfoto von einem früheren Antrag wiederverwenden?

Nein, aus Sicherheitsgründen wird für jeden neuen Antrag ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt, das den aktuellen Standards entspricht. Fotos vom Fotografen können bis zu einem halben Jahr wiederverwendet werden, danach werden sie automatisch gelöscht.

Wie lange dauert die Übermittlung eines digitalen Fotos durch einen Fotografen?

Die Übermittlung erfolgt in der Regel sofort über eine sichere Verbindung.

Ich habe den QR-Code des Fotografen für meine Bilder verloren, was muss ich tun?

Genauso als hätte man früher seine ausgedruckten Bilder verloren sind die Bilder auch weg wenn man den QR-Code verloren hat. Der Fotograf darf diesen nicht speichern und du musst erneut Fotos beim Fotografen oder in der Behörde machen.