Rechtsgrundlagen und Hintergrund
Was geht, was geht nicht und wo gibt es Ermessen?

Die Zeiten sind vorbei, als man noch ein Passbild beim Fotografen mitnehmen oder gar selbst ausdrucken konnte, um es beim Bürgeramt vorzulegen.
§ 9 Personalausweisgesetz:
Das Lichtbild ist nach Wahl der antragstellenden Person
1. durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Personalausweisbehörde zu übermitteln oder
2. durch die Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Lichtbildaufnahme verfügt.
Es gibt also nur noch 2 Alternativen
– Man geht zu einem Fotografen oder ein Fotostudio, welches in der Lage ist dein Passbild in eine Cloud zu laden, wo es dann das Bürgeramt abrufen kann oder
– Du machst dein Passbild direkt beim Bürgeramt
Egal wohin man geht, eine Nachbearbeitung des Fotos ist nicht mehr gestattet. Der Vorteil, dass der Fotograf oder man selbst sein Foto etwas nachbearbeiten konnte, um z.B. Pickel etc. zu retouschieren, sind damit Geschichte.
Dennoch bleibt der Fotograf natürlich die bessere Wahl, um dich besser in Szene zu setzen und die Beleuchtung zu perfektionieren. Was er sich aber auch etwas kosten lässt, während beim Bürgeramt die Preise gesetzlich festgeschrieben sind. Hier gibt´s weitere Infos zu Preisen…
Und warum diese Umstellung?
Das Ziel ist, die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen und Manipulationen, wie etwa durch sogenanntes „Morphing“, zu verhindern. Beim Morphing werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen verschmolzen, was es ermöglichen könnte, dass ein Ausweis von verschiedenen Personen genutzt wird – zum Beispiel bei illegalen Grenzübertritten.
Gibt es keine Ausnahmen? Gilt das auch für Kleinkinder?
Nein! Es gibt wirklich absolut keine Ausnahmen mehr, und um das sicherzustellen ist es technisch auch gar nicht mehr möglich, Bilder in der Meldesoftware einzuscannen. Auch nicht für Kleinkinder.
Edit: 1 Monat vor Inkrafttreten wurden jetzt übergangsweise doch noch Ausnahmen zugelassen. Wenn die Behörde über keine eigenen Aufnahmegeräte verfügt, kann man weiterhin ein ausgedrucktes Lichtbild mitbringen. Weitere Infos folgen!

Und wie muss so ein Foto nun aussehen? Kann ich einen Hut und Brille tragen?
Ganz vereinfacht gesagt:
– geradeaus schauen
– keine Zähne zeigen oder Lachen. Leichtes Lächeln ist erlaubt!
– Kein Kopfbedeckung, Kopfhörer, Haarreifen mit Hasenohren und ähnlicher Schmuck. Kleine Ohrringe sind okay
– Bei Brille: Keine Spiegelung! Die Brille kann abgenommen werden, man muss sie nicht verpflichtend auflassen, auch nicht wenn man dauerhaft Brille trägt
– Heller, einfarbiger Hintergrund
Ja, es gibt Ausnahmen. Insbesondere bei Kleinkindern bis zum 6. Lebensjahr kann die Behörde weniger streng sein und auch mal einen schiefen Blick oder so zulassen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, aus religiösen Gründen Kopfbedeckungen zuzulassen, aber: Das muss dann auch glaubhaft sein. Wer ohne Kopftuch beim Sachbearbeiter sitzt, kann kein Foto mit Kopftuch im Pass haben. Oder wer mit katholisch im Melderegister erfasst ist, da ist ein Kopftuch unglaubwürdig.
Und auch das Nudelsieb ist nicht wirklich zugelassen, trotz anderslautender Gerüchte 😉
Wer es ganz genau wissen möchte, hier der Link zur Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums.